Allgemeine Geschäftsbedingungen -

Hotelaufnahmevertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hotelaufnahmevertrag

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und uns als Hotel garni DünenNest, vertreten durch Sascha Justus (nachfolgend "Hotel" genannt), und gelten von Ihnen mit Ihrer Reservierung als anerkannt.

§1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet! 

  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.

§2. Vertragsabschluss, -Partner, - Haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gastantrages durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich oder per Email zu bestätigen.

  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes sechs Monate, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.

  5. Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

§3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  2. In den Zimmern darf nur die im Vertrag festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbergungsvertrag nichtig und entsprechende Gebühren berechnet. Kinder unter 12 Jahren können nicht im Hotel untergebracht werden!

  3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zuzahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbstgeschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurabgabe bzw. Kurtaxe.

  5. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

  6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.

  7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  8. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

  1. Dem Gast wird das Recht eingeräumt, den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen: Erfolgt die Stornierung bis zu 15 Tagen vor der Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Kündigung später, werden 80% des Reisepreises berechnet. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§5. Rücktritt des Hotels

  1. Sollte einem Gast nach entsprechender Buchungsanfrage ein zeitlich befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung eines Zimmers etc.) eingeräumt sein, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen.

  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.

  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Insbesondere falls:

          - höhere Gewalt, oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
          - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

 - das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann ohne, dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel zuzurechnen ist;
         - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
         - ein Verstoß gegen §1. 2. vorliegt;-
         - ein Verstoß gegen §3. 2. vorliegt;
         - ein Verstoß gegen §6. 3. vorliegt!
           Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Zimmer/Betten werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelung fällig.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -Rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

  2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmerbezug nicht vor 13 Uhr des Anreisetages möglich.

  3. Die Unterbringung von Tieren ist im Hotel nicht gestattet. Bei Verstößen hat das Hotel das Recht vom Vertrag zurückzutreten und für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Zimmer/Betten werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelung fällig.

  4. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 17 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich, per Email oder SMS mitgeteilt.

  5. Die Rückgabe der Zimmer muss am Abreisetag bis 11 Uhr erfolgen. Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, stellt das Hotel dem Gast, für die zusätzliche Nutzung von nicht geräumten Zimmern, von 11 Uhr bis 17 Uhr, 50% des vollen Logispreises und ab 17 Uhr, 100% des vollen Logispreises, in Rechnung.

  6. Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in den Zimmern wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.

  7. Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Verstöße werden mit 150€ Reinigungspauschale zzgl. des Nutzungsausfalls in Rechnung gestellt. Basis für den Nutzungsausfall ist die jeweils gebuchte Zimmerkategorie.

§7. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  2. Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet jedoch nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachendes Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 400€ und höchstens bis zu dem Betrag von 3.000€; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.000€ der Betrag von 800€. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 3.000€ im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangender Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703BGB).

  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.

  4. Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen und des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr.

  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§8. Sonstiges

  1. Bei Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

§9. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist St. Peter-Ording.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels und damit das für St. Peter-Ording zuständige Amtsgericht in Husum.

  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  5. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die jeweils aktuellen Preislisten.

  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  7. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Beherbergungsvertrag fristlos gekündigt werden. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Zimmer/Betten werden Stornogebühren entsprechend der Stornoregelung fällig.

  8. Das Hotel verpflichtet sich nicht, an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen!