Liebe Gäste,
aufgrund der Verbreitung des Coronavirus möchten wir Sie bitten zu Ihrer und unserer Sicherheit sich an folgende Verhaltensmaßnahmen zu halten:
In öffentlichen Bereichen*)
- Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen!
- Nutzen Sie unsere Händedesinfektion-Station im Eingangsbereich, wenn Sie das Haus betreten!
- Waschen Sie sich regelmäßig für mind. 30 Sekunden die Hände!
- Husten und Niesen Sie nur in die Armbeuge!
- Fassen Sie sich nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht!
Anreise
- Falls Sie sich krank fühlen, gehen Sie bitte zum Arzt und treten Sie die Reise nicht an! Ihr Schutz und der Schutz unserer Gäste vor einer Corona-Infektion sind uns wichtig. In der Regel
übernimmt die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung die Stornierungskosten, wenn Sie ein ärztliches Attest haben (Angabe ohne Gewähr!).
- Die Anreise und Schlüsselübergabe erfolgen kontaktlos.
- Ihren Zimmerschlüssel erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Code (diesen teilen wir Ihnen ein paar Tage vor Ihrer Anreise per E-Mail mit) aus unserem Schlüsselkasten, den Sie links neben
Eingangstür finden.
- Den zu unterschreibenden Meldeschein sowie Ihre Kurkarte finden Sie auf dem Zimmer.
Auf dem Zimmer
- Alle Oberflächen sowie Fernbedienung und Türklinken wurden vor Ihrer Anreise desinfiziert!
- Lüften Sie regelmäßig für mind. 10 Minuten das Zimmer!
- Falls Sie eine Zwischenreinigung benötigen (erst ab 3 Nächten), hängen Sie bitte die "Grüne Karte" an die Türklinke und öffnen Sie die Fenster.
Frühstück
- Frühstück bieten wir aufgrund der Tröpchenübertragung des Coronavirus nur am Tisch an und nicht als Büffet.
- Bitte wechseln Sie nicht den Ihnen zugewiesenen Tisch!
- Wir werden zu Ihrer Sicherheit, den Frühstücksraum regelmäßig lüften, und einen Nasen-Mundschutz beim zubereiten und servieren des Frühstücks tragen.
Abreise
- Nutzen Sie kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten wie Banküberweisung oder unseren online Check-out über 3RPMS per Mastercard, VISA, American Express oder Giropay (SEPA-Lastschrift).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
*) gemäß § 2 Allgemeine Anforderungen an die Hygiene; Kontaktbeschränkungen der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein vom 16. Mai 2020.
Die aktuelle Version der LANDESVERORDNUNG UND ERLASSE ZUM UMGANG MIT DEM CORONAVIRUS / SARS-COV-2 in Schleswig-Holstein finden Sie hier >>